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      Unter welchen Bedingungen Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden im Bistum möglich sein sollen

      Sonnenenergie nutzen – mit Photovoltaik auf dem Kirchendach

      Fragen zu Umweltschutz und Energiegewinnung sind derzeit aktuell wie nie. Photovoltaikanlagen werden in diesem Zusammenhang als wichtiges Instrument angesehen. Im Bistum Würzburg soll nun ein verbindlicher Prozess zur Beantragung von Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden – inklusive der Kirchen – eingeführt werden.

      Kirchenstiftungen, die sich dafür interessieren auf ihren Gebäuden eine Photovoltaikanlage zu installieren, können ab dem Ende des Baumoratoriums, also ab 1. August, einen entsprechenden Antrag beim Baureferat stellen, erklärt Finanzdirektor Sven Kunkel. Voraussetzung für den Antrag sei, dass die Kategorisierung der Gebäude im jeweiligen Pastoralen Raum bereits erfolgt ist, so Kunkel weiter.

      Und natürlich muss sich die Kirchenstiftung die Anlage leisten können. Seitens der Diözese überlege man für 2023 Zuschüsse in Höhe von maximal zehn Prozent der Baukosten beziehungsweise maximal 5000 Euro zu gewähren, sagt Kunkel. Ob es diese Förderung tatsächlich geben werde, hänge noch von der Zustimmung der für den diözesanen Haushalt zuständigen Gremien ab. Aus diesem Grund empfehle er, gegebenenfalls den Antrag nicht direkt am 1. August zu stellen, sondern das abzuwarten.

      Denkmalschutz ist zu beachten

      Damit eine Photovoltaikanlage auf dem Dach von Pfarrheim, Pfarrhaus oder Kirche angebracht werden kann, bedarf es allerdings nicht nur der Zustimmung der Diözese. Es gilt, weitere Dinge zu beachten – zum Beispiel den Denkmalschutz. Gerade bei (älteren) Kirchen könne es sein, dass dieser eine Installation von Photovoltaik-Modulen nicht zulasse, sagt Kunkel. „Ich denke, es kann sich niemand vorstellen, dass der Dom mit einer Photovoltaikanlage bestückt würde“, gibt er ein prominentes Beispiel.

      Auch Christof Gawronski, der Umweltreferent der Diözese, erklärt, dass der Denkmalschutz Photovoltaikanlagen im Weg stehen könne. Dafür müsse nicht einmal die Kirche oder das Gebäude selbst unter Denkmalschutz stehen, es könne auch sein, dass ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Nachbarschaft einen Bau verhindere.

      Doch es gebe genügend Kirchen, bei denen eine Photovoltaikanlage diesbezüglich denkbar wäre – beispielsweise Nachkriegskirchen mit innenliegenden Dachflächen, die gar nicht einsehbar seien, erläutert er.

      Leitfaden wird ausgearbeitet

      Ob auf einem Gebäude tatsächlich eine Anlage installiert werden könne, hänge neben dem Denkmalschutz noch von vielen weiteren gesetzlichen Kriterien ab, betont Rainer Friedrich, der Leiter des Baureferats. „Es geht auch um Nachbarschaftsschutz“, nennt er ein Beispiel, und hebt damit auf die Blendwirkung der Module ab.

      Daneben müssten beispielsweise die Ortssatzungen der Gemeinden beachtet werden. Mitunter seien in gewissen Gebieten, beispielsweise in manchen Altstädten, gar keine Photovoltaikanlagen erlaubt. Zudem habe ein Gebäude durch die Module eine ganz andere Brandlast, zählt er weitere Punkte auf. Diese Kriterien müssten immer geprüft werden, bevor ein Antrag genehmigt werden könne. Ein Leitfaden, auf welche Punkte Interessierte achten müssten und wie das Antragsverfahren genau ablaufen solle, werde aktuell ausgearbeitet.

      Und für wen macht es Sinn über Photovoltaik nachzudenken? Lohnen würden sich die Anlagen dann, wenn die erzeugte Energie selbst genutzt werden könne, erklärt Gawronski. Bei ihm kämen regelmäßig Anfragen zum Bau von Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden an. Seit Jahresbeginn sei mit den steigenden Energiekosten auch das Interesse gestiegen. Aber bereits vorher habe es Anfragen gegeben – von Leuten in den Gemeinden, die eine Installation als wichtiges Signal im Zusammenhang mit dem Schöpfungsauftrag der Kirche sehen.

      Anja Behringer