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      Kommentar von Wolfgang Bullin

      Durchbruch geschafft?

      War es der – oder zumindest ein – Durchbruch, was bei der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe herausgekommen ist?

      Viele der Beteuerungen und Absichtserklärungen waren nicht neu, waren so oder so ähnlich in den zurückliegenden Jahren schon zu hören gewesen. Und doch haben die Bischöfe wichtige Schritte gemacht. Das Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit wird angepackt, es soll in der Diskussion keine Tabuthemen mehr geben und die Bischöfe wollen einen synodalen Weg beschreiten. Dass die Bischöfe das einstimmig beschlossen haben, ist beachtenswert. Manch einem mögen die Formulierungen wie synodaler Weg oder synodaler Prozess zu unpräzise sein, weil er in diesem Zusammenhang lieber den Begriff Synode gehört hätte. Doch hat diese begriffliche Unschärfe ihre positiven Aspekte: Synode ist ein kirchenrechtlich definierter Begriff mit begrenztem Gestaltungsspielraum. Ein synodaler Weg oder Prozess ist da offener, was Gestaltung des Verfahrens und Rahmenbedingungen betrifft. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Bischöfe auch das Wort „verbindlich“ mit beschlossen haben; sie nehmen sich damit selbst in die Pflicht. Es darf deshalb nicht beim Reden bleiben, es müssen Taten folgen. Es darf nicht wieder eine Nabelschau ohne Konsequenzen werden nach dem Motto: Gut, dass wir darüber geredet haben. Beim Studientag der Vollversammlung jedenfalls gab es klare Ansagen, etwas was die Sakralisierung von Macht in der Kirche angeht oder die kirchliche Sexualmoral. Diese Themen werden angegangen, nicht mehr aufgeschoben oder ausgeblendet. Das sind die Bischöfe nicht nur den Missbrauchsopfern schuldig und den eigenen Gläubigen, sondern vor allem ihrem Auftrag. In einer Zeit, in der sich allenthalben und immer schneller neue und existenzielle Fragen auftun, darf sich eine Institution, die angetreten ist, Orientierung und Antworten auf die entscheidenden Fragen des Lebens zu bieten, nicht dauerhaft mit sich selbst beschäftigen.    WOLFGANG BULLIN